Wir sind offizieller Reparaturbonus Partnerbetrieb des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Vorteile einer Gerätereparatur

Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es daher notwendig, Konsum- und Produktionsmuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise im Sinne der Kreislaufwirtschaft stehen langlebige Qualitätsprodukte, ein gutes Angebot für deren Wartung, Reparatur und Instandhaltung sowie neue Geschäftsmodelle wie etwa „mieten statt kaufen“ im Vordergrund. Durch eine Reparatur bzw. durch ein Upgrade gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima werden geschont und das Elektroschrottaufkommen reduziert.

Reparieren bringt zudem weitere Vorteile:

  • Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
  • Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.
  • Reparaturbetriebe und die heimische Reparaturszene werden gestärkt.

Reparaturbonus-Förderaktion

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert mit dem Reparaturbonus die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ finanziert und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.

Seit 26. April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags (insgesamt maximal 200 Euro) für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt.

Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.

Voraussetzungen

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger).

Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).

Details zu den förderungsfähigen Geräten finden sich in der Geräteliste auf reparaturbonus.at (→ BMK).

Hinweis

Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.

Fristen

Der beantragte Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.

Hilfe und Unterstützung

Wir unterstützen sie gerne bei der Anforderung des Reparaturbons bei uns im Geschäft.